WALITZA · Zusammenarbeit

Nachunternehmerbedingungen.

Klare Vereinbarungen für die Zusammenarbeit zwischen unseren Partnerbetrieben und den ausführenden Nachunternehmern.

01Geltung & Vertragsparteien

Diese Nachunternehmerbedingungen sind für Verträge zwischen dem im jeweiligen Rahmenvertrag oder Einzelauftrag vollständig bezeichneten Partnerbetrieb als Auftraggeber und dem beauftragten selbstständigen Unternehmen als Nachunternehmer bestimmt. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Die Bedingungen gelten nur bei wirksamer vertraglicher Einbeziehung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der Einzelauftrag konkretisiert insbesondere Leistung, Einsatzort, Termine, Vergütung und Ansprechpartner.

WALITZA übernimmt die vereinbarte Vermittlung und Koordination. Allein diese Tätigkeit macht WALITZA weder zum Auftraggeber noch zum Zahlungsschuldner des Nachunternehmers. Erklärungen für einen Partnerbetrieb werden nur erkennbar in dessen Namen und im Rahmen einer entsprechenden Vollmacht abgegeben. Eine gesetzliche Haftung wird dadurch nicht ausgeschlossen.

02Auftraggebende Partnerbetriebe

Welcher Partnerbetrieb Ihr Auftraggeber ist, muss vor Auftragsannahme eindeutig feststehen. Diese Übersicht begründet keine gemeinsame Zahlungspflicht der aufgeführten Betriebe.

DinoUmzüge

[Vollständige Firma und Rechtsform ergänzen.]

Besitzer: Niko Walitza
Bruchstraße 1–5
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 36664720

KernovaGebäudereinigung

[Vollständige Firma und Rechtsform ergänzen.]

Besitzer: Niko Walitza
Bruchstraße 1–5
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 36665027

In Gründung

Besitzer: Niko Walitza
Bruchstraße 1–5
45883 Gelsenkirchen
Telefon: FOLGT

In Gründung

Besitzer: Niko Walitza
Bruchstraße 1–5
45883 Gelsenkirchen
Telefon: FOLGT

03Aufnahme & erforderliche Unterlagen

Die Zusammenarbeit setzt eine positive Unternehmensprüfung voraus. Eine Bewerbung oder ein Kennenlerngespräch bedeutet weder eine Aufnahmezusage noch eine Auftragszusage. Vor der ersten Beauftragung werden ein Nachunternehmer-Rahmenvertrag sowie die erforderlichen Datenschutz- und Kundenschutzvereinbarungen abgeschlossen.

Für die Prüfung und Einrichtung der Zusammenarbeit sind folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen, soweit sie für das Unternehmen und die beabsichtigten Leistungen einschlägig sind:

  • Gewerbeanmeldung und vollständige Unternehmensdaten einschließlich Rechtsform beziehungsweise Inhaber und gegebenenfalls Registerangaben.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit erforderlich.
  • Nachweis einer gültigen, für die beauftragte Tätigkeit geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Geschäftliche Bankverbindung für die Abrechnung.
  • Nachweise erforderlicher handwerksrechtlicher Berechtigungen, Qualifikationen und sonstiger tätigkeitsbezogener Erlaubnisse.
  • Gegebenenfalls eine gültige Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen.
  • Benannter Ansprechpartner sowie Mitarbeiter-, Kapazitäts- und Einsatzgebietsangaben.
  • Aktuelle Preisliste beziehungsweise auftragsbezogene Kalkulation.
  • Unterzeichneter Nachunternehmer-Rahmenvertrag und die vereinbarten Datenschutz- und Kundenschutzregelungen.
  • Geeignete Nachweise der ordnungsgemäßen Beschäftigung eigener Mitarbeiter, soweit eingesetzt.

Erwartet wird ein professioneller Außenauftritt mit eindeutigem Logo, einheitlichem Branding, geschäftlichen Kontaktdaten und einer gepflegten Website oder gleichwertigen digitalen Unternehmenspräsenz. Markenrechte Dritter sind zu beachten.

Wesentliche Änderungen sowie der Wegfall oder Ablauf erforderlicher Berechtigungen oder Versicherungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Personenbezogene Nachweise dürfen nur im erforderlichen Umfang und über den vereinbarten sicheren Übermittlungsweg angefordert werden; nicht benötigte Angaben sind zu schwärzen.

04Einzelaufträge & Leistungsumfang

Ein Einzelauftrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen des Auftraggebers und des Nachunternehmers. Schweigen auf eine Anfrage gilt nicht als Auftragsannahme. Zur eindeutigen Dokumentation sollen die Vereinbarungen in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten werden.

Vor Beginn sind insbesondere die geschuldete Leistung, Mengen oder Zeitansätze, Leistungsort, Ausführungsfristen, Vergütung, Materialbereitstellung und erforderliche Zugänge abzustimmen. Eine Preisliste allein ersetzt keine konkrete Beauftragung.

Ohne gesonderte Vereinbarung besteht weder ein Anspruch auf Mindestauftragsmengen noch eine Pflicht zur Annahme künftiger Aufträge. Bereits angenommene Aufträge bleiben verbindlich. Änderungen und Zusatzleistungen sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen; gesetzliche Anordnungsrechte bleiben unberührt.

05Selbstständige Organisation & Personal

Der Nachunternehmer organisiert die Ausführung als eigenständiges Unternehmen und verantwortet insbesondere die Auswahl, fachliche Führung und Einteilung seines Personals. Vereinbarte Leistungsziele, Termine, Zugangsvorgaben und Sicherheitsregeln sind einzuhalten.

Die Zusammenarbeit ist auf eigenverantwortliche Werk- oder Dienstleistungen gerichtet, nicht auf die bloße Überlassung von Arbeitskräften. Personalbezogene Weisungen erfolgen durch den Nachunternehmer; notwendige leistungsbezogene Abstimmungen werden über die benannten Ansprechpartner geführt.

Maßgeblich ist auch die tatsächliche Durchführung. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine abweichende Eingliederung, persönliche Abhängigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung, ist die Einsatzgestaltung vor ihrer Fortführung zu klären. Die Bezeichnung als Nachunternehmer ersetzt diese Prüfung nicht.

Die Beauftragung weiterer Nachunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Die vertragliche Verantwortung des beauftragten Nachunternehmers bleibt bestehen.

06Rechtmäßige Beschäftigung & Sicherheit

Der Nachunternehmer beachtet die für seine Tätigkeit geltenden arbeits-, sozialversicherungs-, steuer-, aufenthalts- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Hierzu gehören insbesondere einschlägige Mindestentgelte, Arbeitszeitvorgaben und erforderliche Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnisse.

Erforderliche Schutzmaßnahmen, Unterweisungen und geeignete Arbeitsmittel sind sicherzustellen. Gefahren, Unfälle und sicherheitsrelevante Hindernisse sind unverzüglich an die zuständigen Ansprechpartner zu melden; notwendige Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben unberührt.

Der Auftraggeber kann angemessene, anlassbezogene Nachweise zur Prüfung dieser Pflichten verlangen. Umfang und Übermittlung müssen datenschutzgerecht und verhältnismäßig sein. Gesetzliche Verantwortlichkeiten und mögliche Auftraggeberhaftungen werden durch diese Bedingungen nicht auf den Nachunternehmer abgewälzt oder ausgeschlossen.

07Ausführung, Dokumentation & Abnahme

Die Leistungen sind fachgerecht und entsprechend den vereinbarten Anforderungen auszuführen. Erkennbare Unklarheiten, ungeeignete Vorgaben sowie drohende Verzögerungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. Verantwortlichkeiten und Ansprüche bei Behinderungen richten sich nach den gesetzlichen und wirksam vereinbarten Regelungen.

Vereinbarte Leistungsnachweise müssen den tatsächlichen Leistungsumfang nachvollziehbar wiedergeben. Fotos und sonstige Dokumentationen dürfen nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang erstellt und übermittelt werden. Kundenräume, Beschäftigte und private Unterlagen sind besonders zu schützen.

Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksamen Vertragsvereinbarungen. Eine Unterschrift auf einem Stunden- oder Anwesenheitsnachweis bedeutet für sich genommen keine Erklärung über die Mangelfreiheit oder eine rechtsgeschäftliche Abnahme.

Für Dienst-, Transport- oder andere Vertragsarten gelten die jeweils einschlägigen Regelungen. Diese Bedingungen führen keine einheitliche Abnahmevoraussetzung für sämtliche Leistungsarten ein.

08Vergütung & Rechnungsstellung

Der Nachunternehmer stellt seine Rechnung an den im Auftrag benannten Partnerbetrieb. Der Partnerbetrieb rechnet seinerseits mit dem Kunden ab. Aus diesem Abrechnungsweg entsteht kein unmittelbarer Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Endkunden oder gegen WALITZA.

Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung. Rechnungen müssen die gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten und eine nachvollziehbare Zuordnung zu Auftrag, Leistungszeitraum und erbrachter Leistung ermöglichen. Vereinbarte, erforderliche Leistungsnachweise sind beizufügen.

Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Vertragsart und den wirksam vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Zahlung an den Nachunternehmer wird durch diese Bedingungen nicht davon abhängig gemacht, dass der Endkunde zuvor gezahlt hat.

Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Ein gegebenenfalls erforderlicher Bauabzugsteuerabzug richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine einschlägige gültige Freistellungsbescheinigung ist rechtzeitig vorzulegen. Pauschale Abzüge, Sicherheitsleistungen oder Vertragsstrafen werden durch diese Bedingungen nicht vereinbart.

09Mängel, Schäden & Versicherung

Bei Mängeln und Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Ansprüche. Erforderliche Anzeigen und angemessene Fristen richten sich nach der jeweiligen Rechtslage. Eine verschuldensunabhängige Haftung für sämtliche Schäden wird durch diese Bedingungen nicht begründet.

Bekannt gewordene Schäden und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Auftrag sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Erforderliche Maßnahmen zur Schadensminderung sind zu treffen.

Die Betriebshaftpflicht muss während der Ausführung für die vereinbarte Tätigkeit bestehen. Tätigkeitsbezogene Deckungssummen und etwaige besondere Versicherungen, etwa für Transporte, sind vor Beauftragung im Rahmenvertrag oder Einzelauftrag festzulegen. Eine Versicherungsleistung begrenzt oder ersetzt die gesetzliche Haftung nicht automatisch.

10Vertraulichkeit & Umgang mit Kundendaten

Nicht öffentliche Kunden-, Preis-, Kalkulations-, Zugangs- und Geschäftsangaben dürfen nur für die vereinbarte Auftragsabwicklung verwendet werden. Sie sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie zur Aufgabenerfüllung benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Die Pflicht gilt nicht für rechtmäßig öffentlich bekannte oder unabhängig rechtmäßig erlangte Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen und geschützte Meldungen an zuständige Stellen bleiben zulässig.

Erhaltene Kundendaten dürfen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage für eigene Werbung, zur Weitergabe an Dritte oder für andere auftragsfremde Zwecke verwendet werden. Diese Bedingungen begründen kein allgemeines Wettbewerbsverbot und keinen pauschalen Ausschluss unabhängig bestehender Kundenbeziehungen.

Ein darüber hinaus gewünschter Kundenschutz ist hinsichtlich geschützter Kontakte, Umfang, Dauer und Ausnahmen gesondert zu prüfen und zu vereinbaren. Fotos, Referenzen und Logos dürfen nur mit den erforderlichen Nutzungsrechten und Freigaben veröffentlicht werden.

Die datenschutzrechtlichen Rollen sind nach dem tatsächlichen Ablauf zu bestimmen. Soweit erforderlich, ist vor der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zu schließen. Diese Bedingungen ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.

11Beendigung & Rückgabe

Laufzeit und ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags werden dort festgelegt. Die Kündigung einzelner Aufträge, außerordentliche Kündigungsrechte sowie Vergütungs- und Abrechnungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und wirksamen Vertragsvereinbarungen.

Die Beendigung des Rahmenvertrags beendet laufende Einzelaufträge nicht automatisch. Die Parteien klären deren weitere Abwicklung. Eine pauschale entschädigungslose Stornierung bereits angenommener Aufträge wird hierdurch nicht vereinbart.

Überlassene Schlüssel, Zugangsmittel, Unterlagen und Arbeitsmittel sind bei Wegfall ihres Verwendungszwecks zurückzugeben. Nicht mehr erforderliche Kopien und personenbezogene Daten sind entsprechend den gesetzlichen Pflichten und vereinbarten Datenschutzregelungen zu löschen oder zurückzugeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; aufbewahrte Daten sind vor zweckfremder Nutzung zu schützen.

12Schlussbestimmungen & Koordination

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand. Eine automatische Einbeziehung der VOB/B oder anderer Branchenbedingungen erfolgt durch diesen Text nicht.

Unwirksame oder nicht einbezogene Bestimmungen werden nach den gesetzlichen Regeln behandelt. Änderungen der Website ändern bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.

Koordination durch WALITZA
Walitza-Betriebsgesellschaft UG[Vollständige Firma einschließlich Rechtsformzusatz laut Register bestätigen.]Bruchstraße 1–5, 45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 36665150
E-Mail: aquise@walitza-betriebsgesellschaft.de

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Entwurfsstand: 2. September 2026